Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter contentkit.uni-bremen.de erreichbare Anwendung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bekannte Einschränkung der Software: Unter dieser zentralen Domain ist ausschließlich das Betreiber-Backend zur Verwaltung der Einrichtungen erreichbar. Es ist bewusst nur für Bildschirme in Desktop-Größe gebaut und nicht für die Bedienung auf einem Tablet oder Mobilgerät ausgelegt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Einzelne Bausteine der Anwendung werden während der Entwicklung automatisiert mit axe-core und dessen Standard-Regelsatz auf Verstöße gegen die WCAG 2.1 AA geprüft; das ist eine Prüfung von Komponenten während der Entwicklung, kein automatisierter Seiten-Audit der ausgelieferten Anwendung und ersetzt keine vollständige Begutachtung.
Zuletzt geprüft am 31.08.2026.
Barrieren melden: Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an staden@uni-bremen.de.
Schlichtungsverfahren
Welche Schlichtungsstelle für dieses Anliegen zuständig ist, richtet sich nach dem Landesrecht der Einrichtung — Schulen sind in aller Regel Landeseinrichtungen mit einer eigenen, landesspezifischen Schlichtungsstelle, nicht Stellen des Bundes. Die Einrichtung hat hierzu noch keine eigene Angabe hinterlegt. Nachrichtlich, ohne dass damit deren Zuständigkeit für diese Einrichtung feststeht: Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-bgg.de, www.schlichtungsstelle-bgg.de — sie ist nur für öffentliche Stellen des Bundes zuständig.